Die Kanzlei Nagel Bonn bietet Ihnen eine einzigartig qualifizierte Unterstützung auf dem gesamten Rechtsgebiet des SGB VII:
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Prüfung von Verwaltungsakten (Beitragsbescheid der Berufsgenossenschaft,
Bescheid über die Veranlagung nach dem
Gefahrtarif oder über die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträgers)
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Außergerichtliche Vertretung gegenüber den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern (Korrespondenz und Verhandlungsführung mit den
Berufsgenossenschaften)
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Gutachterliche Stellungnahmen
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Prozessvertretung vor den Sozialgerichten